Dokumente zu den Grenzanlagen
Im Jahr 1951 erließ das tschechoslowakische „Ministerium der Nationalen Sicherheit“ einen „Erlaß über das Grenzland“, mit dem eine Sperrzone und eine Grenzzone eingeführt wurden. Die Sperrzone durfte - außer von der Grenzwache - überhaupt nicht mehr betreten werden, für die Grenzzone benötigte man eine Genehmigung. Die abgebildete Genehmigung war zu Arbeitszwecken ausgestellt worden.
![Südböhmische Universität in Budweis Südböhmische Universität in Budweis](/fileadmin/dokumente/projekte/region/Bilder/JCU_-_nove_logo.jpg)
![Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Europäischer Fonds für regionale Entwicklung](/fileadmin/dokumente/projekte/region/Bilder/EU_zweisprachig.jpg)
![grenzübergreifende Zusammenarbeit Freistaat Bayern - Tschechische Republik Ziel ETZ grenzübergreifende Zusammenarbeit Freistaat Bayern - Tschechische Republik Ziel ETZ](/fileadmin/dokumente/projekte/region/Bilder/Ziel_ETZ_zweisprachig.jpg)
![Bayerische Sparkassenstiftung Bayerische Sparkassenstiftung](/fileadmin/_processed_/6/9/csm_S_Bayer_Stift_RT_4C_0_ab4ec253fd.jpg)