Karte der erlaubten und verbotenen Wege nach Böhmen
Karte der erlaubten und verbotenen Wege nach Böhmen, nach 1608
Quelle: Staatliches Gebietsarchiv Wittingau (Třeboň), Zweigstelle Krumau (Český Krumlov), Oberamt Krumau, Plan II D Nr. 1
Beschreibung der Karte
Links der Kartenmitte befindet sich die Stadt Passau am Zusammenfluss dreier Flüsse. Alle drei sind deutlich zu sehen: Der größte in der Mitte ist die Donau, der obere Zufluss ist der kleinste, die Ilz, der untere größere der Inn. Stromabwärts mündet auch der Fluss Erlau in die Donau.
Vom heutigen Passauer Stadtteil Ilzstadt, auf der Karte Ylzstat genannt, nehmen die drei Zweige des Goldenen Steigs ihren Lauf. Sie führen nach Prachatitz (Prachatice), Winterberg (Vimperk) und Bergreichenstein (Kašperské Hory). Auf der Karte sind als Zielorte Parachatitz (auf der Karte Bracheditz genannt), Winterberg (Winderberg auf der Karte) und Klattau, wo die Verlängerung des Weges über Bergreichenstein endete.
Im oberen Teil der Karte ist der Böhmerwald als ununterbrochener Waldstreifen dargestellt. Im rechten oberen Teil der Karte sieht man das System der Handelswege, die Oberösterreich mit Budweis (České Budějovice) verbinden.
Am linken unteren Kartenrand steht der folgende Text geschrieben:
Die Blave Lini bedeutten den gulden Steig [Die blauen Linien stellen den Goldenen Steig dar] von Böham mit dem Chülbach [von Böhmen mit dem …]
die roten Linj den Schelperger Zuführn [die rote Linie die Zufuhr aus Schellenberg]
die schwartzen Linj sin Schliefweeg und verboten [die schwarzen Linien sind Schmugglerwege und verboten]
Diese Karte (Karte der erlaubten und verbotenen Wege nach Böhmen) und die Karte Tobias Volckmers von 1619 (Augenscheinlicher Abriß …) entstanden in geringem zeitlichem Abstand voneinander. Beide zeigen das Ergebnis des passauisch-bayerischen Salzhandelsvertrages von 1608, der einem mehrjährigen Salzhandelsstreit zwischen Bayern und Passau ein Ende setzte. Der Vertrag besagte, dass sich Bayern zugunsten Passaus aus dem direkten Salzhandel mit Böhmen zurückziehen musste. Im Gegenzug musste sich der Passauer Bischof verpflichten, das Salz, das für den Salzhandel über den Goldenen Steig nach Böhmen bestimmt war, ausschließlich aus bayerischem Besitz zu beziehen. Die hier blau eingezeichneten Zweige des Goldenen Steiges waren erlaubte Salzhandelswege nach Böhmen, die schwarz dargestellten Wege durften – aufgrund des Vertrages von 1608 – nicht für den Salztransport nach Böhmen genutzt werden.
Abschrift der meisten Beschriftungen auf der Karte als Textdatei



