Für die Einreise war ein gültiges Einreisevisum erforderlich. Das Visum erhielten Westdeutsche über die Konsular- und Visaabteilung der Botschaft der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik bzw. bei der tschechoslowakischen Militärmission in West-Berlin. Auswärtige Vertretungen der Tschechoslowakei befanden sich in der Bundesrepublik in Baden-Baden, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg und München. Für Polizistinnen bzw. Polizisten oder Pfarrer war es schwierig oder fast unmöglich ein Visum für die Einreise in die Tschechoslowakei zu erhalten.
Aus dringenden persönlichen oder geschäftlichen Gründen konnte die tschechoslowakische Grenzpolizei auch kurzfristige Einreisegenehmigungen direkt an der Grenze erstellen. Verstarb oder erkrankte zum Beispiel ein Verwandter, so konnten die Angehörigen den Behördengang wesentlich verkürzen. Wer nicht übernachten wollte, konnte die Prozedur ebenso verkürzen: Viele Bewohner des Bayerischen Grenzlandes nahmen den Umweg über Wullowitz in Österreich in Kauf, um von dort nach Dolni Dvoriste in der Tschechoslowakei zu fahren. Mit dem Zug musste man über den österreichischen Ort Summerau nach Horni Dvoriste reisen. Nur dort erhielt man Visa für einen oder zwei Tage ohne langes Warten. Für den Grenzübertritt aus Österreich war Folgendes nötig:
Im Jahr 1989, kurz vor der Wende bzw. der Samtenen Revolution in der Tschechoslowakei, schuf die Tschechoslowakei am Grenzübergang Waidhaus/Rozvadov die Möglichkeit für westliche Touristen, gegen eine Gebühr von 60 DM [30EUR] an Ort und Stelle ein Kurzzeitvisum zu erhalten. Die erleichterte Reisemöglichkeit nahmen 1989 rund 82 000 Personen in Anspruch.
An der Grenze verlief die Kontrolle auf bayerischer Seite meistens reibungslos. Dagegen mussten die Reisenden am tschechoslowakischen Grenzhaus stundenlange Wartezeiten auf sich nehmen.
1975 stand im Jahresbericht der Bayerischen Grenzpolizei: „Auf beiden Seiten der Staatsgrenze sind die Reisenden in jeder Richtung einer Totalkontrolle unterworfen. Diese entspricht auf der tschechoslowakischen Seite den in einem Ostblockstaat üblichen, sehr strengen Methoden, die keine Rücksicht auf den Reisenden, die Dauer der Kontrolle, Zugverspätungen u.ä. nehmen. Oft wurden Reisende aus nicht erkennbaren Gründen zurückgewiesen. Manchmal entstand der Eindruck, dass die Dienstfreude der csl. [tschechoslowakischen] Kontrollorgane teils von ihrer Laune, teils vom Fernsehprogramm (Sportübertragungen!) abhinge.
Zeitweise verschärfte Kontrollen und wahrscheinlich solche „internen“ Anlässe hatten immer wieder mehrstündige Wartezeiten zur Folge.“
Zu den Hauptreisezeiten wie Fronleichnam oder Ostern gab es Wartezeiten bis zu zehn Stunden. Das rigorose Vorgehen bei der Kontrolle ging so weit, dass Reisenden, deren derzeitiges Aussehen von dem des Porträts im Ausweis abwich, die Einreise verweigert wurde. Bis zu 7000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger wurden pro Jahr an der Grenze zur Tschechoslowakei abgewiesen.
Vor 1989 reisten eher Geschäftsleute, darunter viele Holzhändler. Rein touristische Besuche waren selten, meist handelte es sich um Familientreffen.
Visumspflichtige Reisende wie die Bundesbürgerinnen bzw. -bürger hatten Meldepflicht in der Tschechoslowakei. Die Meldestelle war jedoch nicht am Wochenende oder an Feiertagen geöffnet. Wenn der oder die Reisende seiner/ihrer Pflicht also nicht nachkam, musste Strafe gezahlt werden. Die Reisenden beugten sich dieser Schikane, da ein Widerspruch längere Verhandlungen bei der tschechoslowakischen Passkontrollstelle und somit einen längeren Aufenthalt oder ein Wiedereinreiseverbot zur Folge haben konnte.
In der CSSR bestand ein Pflichtumtausch. Dieser lag zwischen 12 und 30 Deutschen Mark pro Tag und verhalf dem sozialistischen Staat zu Deviseneinnahmen.
Bei der Rückreise zeigten sich viele Deutsche erleichtert, die unberechenbare Grenzkontrolle hinter sich gelassen zu haben. Erstmals seit zehn Jahren nahm im Jahr 1974 die Zahl der Grenzübergänge ab. Der Jahresbericht der Bayerischen Polizei erklärte 1974 hierzu: „Nicht zuletzt mögen am Rückgang des Reiseverkehrs auch die vielfach schikanösen Kontrollen der tschechoslowakischen Polizei schuld sein.“
Nach der Rückkehr in die Bundesrepublik berichteten die Reisenden den Beamten der Bayerischen Grenzpolizei über die Situation ihrer Freunde oder Angehörigen in der Tschechoslowakei und verhalfen den Beamten somit zu weiteren Einblicken in das Nachbarland.
Einige der erwähnten Reisedokumenten finden Sie bei den Schriftquellen in der Rubrik Unterricht und Materialien.
Die legale Ausreise ins Ausland wurde den Bürgerinnen und Bürgern der Tschechoslowakei wesentlich im unmittelbaren Zusammenhang mit der kommunistischen Machtübernahme im Februar 1948 erschwert. Das kommunistische Innenministerium hatte schon am 23. Februar 1948 die Gültigkeit aller Reisepässe der tschechoslowakischen Staatsbürger aufgelöst. Für manche Bürgerinnen und Bürger (insbesondere für die so genannten „Unzuverlässigen“) war es auch in den nächsten Jahren gar nicht einfach, einen Reisepass zu bekommen. Falls jemand einen Reisepass im Besitz hatte, war das Ziel noch nicht erreicht. Besonders das Reisen in nichtsozialistiche Staaten war mit vielen bürokratischen und oft demütigenden Schritten verbunden. Das Ziel war, den Kontak mit den Menschen im Westen möglichst zu verhindern. Die tschechoslowakischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger machten nur 25% aller Reisenden an der Grenze zur BRD aus. Die Prozedur, die zum Erwerb einer Ausreiserlaubnis führte, ist Ende der 80er Jahren ungefähr auf diese Weise verlaufen:
Zdeněk Hromas: Das Reisen in der Zeit des Sozialismus (Quelle: www.totalita.cz)
"Ich wohne seit Jahren in Železný Brod. Die junge Generation und diejenigen mit kurzem Gedächtnis, möchte ich nun daran erinnern, was alles man vor dem Jahr 1990 unbedingt brauchte, wenn man ab und zu (jedoch ohne Ehefrau und Kinder) seine eigene Schwester besuchen wollte. Sie war legal nach Deutschland ausgewandert und wohnte etwa 100 km westlich von der tschechischen Grenze im ehemaligen Westdeutschland.
Neben dem gültigen Reisepass, dessen Aushändigung mit allerlei unvorstellbaren Obstruktionen verbunden war, brauchte ich unbedingt aus dem Ausland auch eine notariell beglaubigte Einladung zum Besuch. Sie durfte nicht älter als drei Monate sein und meine Schwester musste sich darin verpflichten, alle mit meinem Aufenthalt verbundenen Kosten zu tragen. Ich brauchte auch einen gültigen Auszug aus dem Strafregister.
Zugleich war noch die Militärverwaltung im Spiel. Ich brauchte von ihr eine schriftliche Zustimmung mit dem Besuch. Ich musste da mehrmals eine stupide Schulung über Agenten absolvieren. Weitere bedingungslose Notwendigkeit war ein Antrag bei meinem Arbeitgeber und bei den Gewerkschaften, ob sie meinem privaten Besuch zustimmten. Meistens haben sie wirklich schriftlich zugestimmt, jedoch war es wieder mit vielen Instruktionen und Gesprächen verbunden.
Aufgrund der notariell beglaubigten Einladung, des gültigen Auszugs aus dem Strafregister, der schriftlichen Zustimmung der Militärverwaltung, des Arbeitgebers und der Gewerkschaften konnte ich einen umfangreichen Antrag auf Ausreisevermerk in der Bezirksreisepässe- und Visaabteilung stellen. Den Antrag musste ich mehrmals umarbeiten, denn jeder Beamte hatte eine andere Auffassung von den Details. Es ist niemals passiert, dass der Beamte selbst in den Antrag etwas ergänzen würde oder dass ich es direkt im Büro korrigieren durfte.
Als der Antrag endlich angenommen wurde, blieb mir nichts anderes übrig, als auf die Aushändigung des Ausreisevermerks zu warten, den ich persönlich abholen musste. Mehrmals ist es passiert, dass er aus irgendeinem administrativen Grund nicht rechtzeitig fertig war. Dann musste ich die ganze Prozedur von vorn absolvieren, denn alle die Genehmigungen und Bescheinigungen hatten nur eine bestimmte Gültigkeitsdauer.
Mit dem gültigen Ausreisevermerk musste ich dann nur noch in die Bank gehen, wo ich einen Antrag auf Devisenzuteilung gestellt hatte. Dann konnte ich etwa 25 Mark für die ganze Aufenthaltsdauer kaufen, wofür ich von der Bank eine schriftliche Bescheinigung erhielt, dass ich das Geld ordnungsgemäß erworben habe. Vor jeder Abreise musste ich dann nur noch meinen Soldatenausweis abgeben, wofür ich auch eine schriftliche Bestätigung mit einem runden Stempel erhielt. Das deutsche Visum bekam ich innerhalb von einer Woche nach der Antragstellung. Dann blieb nur, Gebührenmarken einzukaufen, Zoll- und Devisenerklärung auszufüllen und man konnte losfahren.
Allein für die Reise über die Westgrenze brauchte ich also damals unbedingt:
gültigen Reisepass,
gültiges Visum,
gültigen Ausreisevermerk
gültige Bestätigung über die Abgabe des Soldatenausweises,
gültige Bestätigung von der Bank über die Devisenzuteilung,
gültige gestemplte Zoll- und Devisenerklärung,
unglaublich starke Nerven."
Einige der erwähnten Reisedokumenten finden Sie bei den Schriftquellen in der Rubrik Unterricht und Materialien.